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Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Bahlol

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

 

Aktuelle Entscheidungen:

 

1. OLG Frankfurt:

Pflichten des als Belegarzt operierenden Gynäkologen beim "Bridging".

 

2. OLG Koblenz: 

Irreführende Werbung ‐ Pharmazeutischer Unternehmer wirbt für eine 

Indikation gegen Schlafstörungen. Eine Zulassung besitzt er jedoch 

nur für „nervöse Unruhezustände“.

 

3. OLG Sachsen‐Anhalt:

Im Zweifel ist den Angaben des Arztes über eine erfolgte Risikoaufklä‐rung zu glauben – bei Beweisen für ein Aufklärungsgespräch.

 

Detaillierte Ausführungen zu den aktuellen Entscheidungen finden Sie unter "Aktuelles"

 

 

 

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