Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.
Aktuelle Entscheidungen:
1. OLG Frankfurt:
Pflichten des als Belegarzt operierenden Gynäkologen beim "Bridging".
2. OLG Koblenz:
Irreführende Werbung ‐ Pharmazeutischer Unternehmer wirbt für eine
Indikation gegen Schlafstörungen. Eine Zulassung besitzt er jedoch
nur für „nervöse Unruhezustände“.
3. OLG Sachsen‐Anhalt:
Im Zweifel ist den Angaben des Arztes über eine erfolgte Risikoaufklä‐rung zu glauben – bei Beweisen für ein Aufklärungsgespräch.
Detaillierte Ausführungen zu den aktuellen Entscheidungen finden Sie unter "Aktuelles"